Die Vereinbarung betont besonders den Kampf gegen die Belästigung und Ausbeutung von Kindern, die Gestaltung eines sicheren Kyberraums und die Aufrechterhaltung einer Umgebung in der sich unsere Kinder gesund entwickeln können.

Die Staatsanwaltschaft und die Nichtregierungsorganisation haben schriftlich verankert, dass sie an den fachlichen Veranstaltungen, Konferenzen gegenseitig teilnehmen und zweilmal jährlich ihre Zusammenarbeit miteinander auswerten und besprechen.

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Es wurde weiterhin festgelegt, dass der Internationale Kinderrettungsdienst (IKR) über die durch die von ihm betriebene Internet-Hotline erkundeten, besonders gegen eine grössere Gruppe von Minderjährigen vorgenommenen Straftaten oder Belästigungen – neben der Erstattung einer Strafanzeige – auch die Staatsanwaltschaft direkt informiert.

Die Link zum vom IKR verfertigten Kurzfilm „Du sollst nie deine sensible Daten Fremden preisgeben”: https://www.youtube.com/watch?v=Dmw-x3O7XL4